Möblierte Wohnungen auf Zeit in Hamburg
Anker setzen, wohlfühlen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Immobilienmakler an.
  • Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass alle Angebotsangaben richtig sind und die angebotene Immobilie im Augenblick des Zuganges der Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Der Empfänger darf ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten hieraus an Dritte weitergeben. Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision wie wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B., wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen.
  • Ist das Objekt  dem Empfänger bereits von anderer Seite angeboten worden, ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers an.
  • Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, Mitursächlichkeit genügt.
  • Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer und Verkäufer – soweit in den einzelnen Exposés keine anders lautenden Regelungen getroffen werden – insgesamt 6,25% des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen. Käufer und Verkäufer tragen die vereinbarte Vermittlungsprovision je zur Hälfte.
  • Für die Vermittlung von Wohnräumen berechnen wir eine Provision in Höhe des 1,5-fachen der Grundmieten (Nettokaltmieten) zzgl. der ges. MwSt.. Diese sind vom Auftraggeber (in der Regel der Vermieter) bei Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten.
  • Für die Vermittlungen von möblierten Wohnungen berechnen wir eine Provision in Höhe des 1,5-fachen der genannten Miete, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. – verteilt auf die ersten 10 Monate des Mietverhältnisses.
  • Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfänger dieses Angebotes eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.
  • Die angegebene Provision/ Courtage wird fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
  • Wir sind als Makler am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen.
  • Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).
  • Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit der Firma Michael Martin, Hamburger Wohnraumservice  und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen dem Einverständnis der Firma Maklerbüro Heidrun Schmidt.
  • Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen und die Mitwirkung Dritter stützen müssen, haftet die Firma Maklerbüro Heidrun Schmidt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen.
  • Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.