Möblierte Wohnungen auf Zeit in Hamburg
Anker setzen, wohlfühlen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen von Mietern

Sie haben noch offene Fragen? Vielleicht finden Sie hier die Antwort, die Sie suchen. Kontaktieren Sie uns aber auch gern jederzeit persönlich!

Inhalt

Muss ich eine Kaution für eine möblierte Wohnung zahlen?

Ja, in der Regel wird mit Beginn des Mietverhältnisses auch eine Kaution fällig, meist beträgt sie eine bis zwei Monatsmieten. Die genaue Höhe können Sie dem jeweiligen Wohnungsexposé entnehmen.

Muss ich als Mieter für die möblierte Wohnung eine Courtage bezahlen?

Nein, die angebotenen Objekte sind für Mieter courtagefrei.

Ich finde keine passende möblierte Wohnung unter den Angeboten. Besteht die Möglichkeit, Ihnen einen Suchauftrag mit meinen Wunschkriterien zu erteilen?

Ja, diesen Auftrag übernehmen wir gern, bei erfolgreicher Vermittlung Ihres Wunschobjektes berechnen wir gemäß dem Bestellerprinzip eine Vermittlungsgebühr.

Kann ich eine möblierte Wohnung bei Ihnen auch kürzer als 6 Monate oder länger als 36 Monate mieten?

Wir vermieten alle möblierten Wohnungen aus unserem Bestand für mindestens sechs Monate, kürzere Zeiträume sind nur selten möglich.  Eine längere Vermietungszeit ist je nach Objekt möglich.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages?

Bei einem befristeten Mietvertrag ist eine vorzeitige Kündigung generell nicht möglich. Ist Ihr Mietvertrag unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate plus Kündigungsmonat. (Beispiel: Sie geben die Kündigung am 21. November bekannt, dann endet der Mietvertrag vorzeitig frühestens zum 31. Januar.)

Kann ich die Vermietungszeit auch verlängern bei Bedarf?

Ob Sie auch länger als verabredet in der möblierten Wohnung bleiben können, hängt vom einzelnen Objekt und dem Vermieter ab. Sprechen Sie uns einfach an, dann klären wir das für Sie.  

Muss ich für die möblierte Wohnung Rundfunkgebühren zahlen?

Ja, die Rundfunkgebühren (früher auch „GEZ-Gebühren“ genannt) übernimmt der Mieter. Sie sind nicht in der Pauschalmiete enthalten. Der Mieter meldet sich selbst an und zahlt direkt an den Beitragsservice.

In welchem Zustand ist die Ausstattung der möblierten Wohnung?

Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrem Zuhause auf Zeit wohlfühlen. Wir achten darum auf eine gepflegte und frisch gereinigte Ausstattung Ihrer Wohnung. Defekte oder beschädigte Einrichtungsgegenstände werden in der Regel ausgetauscht. Einen guten Eindruck vermitteln auch die Fotos, die Sie auf unserer Seite bei den Wohnungsbeschreibungen finden. Sollten Sie doch einmal etwas zu beanstanden haben, melden Sie sich gern bei uns.

Was muss ich beim Umgang mit der Wohnungsausstattung beachten?

Wir bitten die Mieter unserer möblierten Wohnungen darum, die Ausstattung pfleglich zu behandeln und uns etwaige Schäden zu melden.

Die Ausstattung der möblierten Wohnung wurde beschädigt – wer muss dafür zahlen?

Falls Sie die Schäden selbst verschuldet haben, werden die Kosten dafür entweder über die Kaution oder Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt.

Vermitteln Sie Reinigungskräfte für regelmäßige Reinigung während der Mietzeit?

Ja, auf Anfrage stellen wir gern den Kontakt zu zuverlässigen Reinigungskräften her, mit denen wir schon lange zusammenarbeiten.

Muss ich die möblierte Wohnung bei Auszug renovieren?

Nein, eine Renovierung Ihrer Wohnung auf Zeit ist nicht nötig, weder vor dem Einzug noch nach dem Auszug.

Muss ich die Wohnung bei Auszug reinigen?

Nein, die Endreinigung organisieren wir. Die Kosten dafür werden je nach Aufwand dem Mieter berechnet. Das heißt auch: Je sauberer Sie die Wohnung zurückgeben, desto weniger Kosten für die Endreinigung entstehen Ihnen.

Sind Mitbewohner in den möblierten Wohnungen erlaubt?

Einige unserer Wohnungen auf Zeit eignen sich auch für mehrere Personen, die entsprechende Info finden Sie auch in den Exposés. Die Anzahl der Bewohner wird im Mietvertrag festgelegt, alle Personen müssen diesen auch unterschreiben. Zusätzliche Mitbewohner oder eine nicht verabredete Untervermietung sind nicht gestattet. Kontaktieren Sie uns gern bei weiteren Fragen.

Sind Haustiere in möblierten Wohnungen erlaubt?

Kleintiere wie Meerschweinchen oder Hamster in unseren möblierten Wohnungen zu halten, ist in der Regel kein Problem. Die Haltung von Katzen oder kleinen Hunden sind je nach Objekt möglich. Sprechen Sie uns einfach an.