Wie wirken sich die aktuellen Kontaktbeschränkungen auf das Wohnen auf Zeit aus und auf unseren Service? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bei befristeten Mietverträgen für möblierte Wohnungen ist eine kurzfristige Stornierung leider nicht möglich. Bei unbefristeten Mietverträgen gilt auch in der Corona-Pandemie die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten plus Kündigungsmonat.
Ja, selbstverständlich können Sie unter Einhaltung der Hygiene-Richtlinien auch aktuell die Wohnung persönlich besichtigen, das heißt mit Alltagsmaske und gegenseitigem Abstand.
Die Übergabe der Wohnung bei Einzug oder Auszug wird unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln durchgeführt (mit Abstand und Alltagsmaske).
Auf der Seite von Hamburg.de finden Sie stets die aktuellsten Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus. Wir empfehlen, diese vor Ihrem Umzug nach Hamburg auf jeden Fall genau durchzulesen.