Möblierte Wohnungen auf Zeit in Hamburg
Anker setzen, wohlfühlen.

Aktuelles

FAQ: Mieten von möblierten Wohnungen in der Corona-Pandemie

Wie wirken sich die aktuellen Kontaktbeschränkungen auf das Wohnen auf Zeit aus und auf unseren Service? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kann der Mietvertrag für die möblierte Wohnung aufgrund von aktuellen Corona-Verordnungen (zum Beispiel Reisebeschränkungen) kurzfristig storniert werden?

Bei befristeten Mietverträgen für möblierte Wohnungen ist eine kurzfristige Stornierung leider nicht möglich. Bei unbefristeten Mietverträgen gilt auch in der Corona-Pandemie die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten plus Kündigungsmonat.

Gibt es trotz der aktuellen Corona-Beschränkungen persönliche Besichtigungstermine?

Ja, selbstverständlich können Sie unter Einhaltung der Hygiene-Richtlinien auch aktuell die Wohnung persönlich besichtigen, das heißt mit Alltagsmaske und gegenseitigem Abstand.

Wie läuft die Übergabe der Wohnung unter Corona-Bedingungen ab?

Die Übergabe der Wohnung bei Einzug oder Auszug wird unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln durchgeführt (mit Abstand und Alltagsmaske).

Wo finde ich gesicherte Informationen zu den aktuellen Corona-Richtlinien in Hamburg?

Auf der Seite von Hamburg.de finden Sie stets die aktuellsten Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus. Wir empfehlen, diese vor Ihrem Umzug nach Hamburg auf jeden Fall genau durchzulesen.